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Fragen zum Fall 20/21

Wir haben einige inhaltliche Fragen erhalten und senden nachfolgend die Antworten an alle Teilnehmer, damit keine Chancenungleichheit entsteht. Wir äussern uns zu folgenden Punkten:

  • Dr. Bianchi klagt im Namen der Gesellschaft BIANCHI KOSMETIK. Der Verweis auf die Kollektivgesellschaft ist im Sachverhalt impliziert.
  • Die beiden Range Rover stammen vom und gehören zum Gesellschaftsvermögen. Der Kaufpreis für die Fahrzeuge wurde einmalig in bar an den Verkäufer beglichen. Die beiden Fahrzeuge wurden vom Ausland in die Schweiz importiert und vor dem Autohändler New Car AG nicht von anderen Personen in Verkehr gesetzt.
  • Bello wurde von Dr. Bianchi privat finanziert, anschliessend aber direkt als Maskottchen in das Gesellschaftsvermögen eingebracht (Schenkung).
  • Nicola Bianchi hat die New Car AG über die Beschlagnahmung der Fahrzeuge schriftlich und telefonisch informiert.
  • Zur Miete der Mietwagen: Automieten werden im 24 h-Takt abgerechnet. Gehen Sie davon aus, dass die Mietdauer von 72 h nicht überschritten wurde.
  • Informationen dazu, wen die Versicherungsgesellschaft versichert hat und ob eine allfällige Entschädigung bezahlt wurde, waren leider nicht erhältlich. Die Versicherungsgesellschaft weigert sich in diesem Fall weitere Auskünfte zu erteilen.
  • Die Bezahlung der Schadenssumme durch die italienische Versicherung wurde an eine unbekannte Person getätigt – jedenfalls nicht an Dr. Bianchi, seine Frau oder die Kollektivgesellschaft.
  • Weshalb es aufgefallen ist, dass die gestohlenen Fahrzeuge mit neuen Chassis-Nummern ausgestattet wurden, ist leider nicht bekannt.
  • Beim kroatischen Gerichtsurteil vom 12. Oktober 2018 handelt es sich um einen Strafentscheid, welcher die Einziehung und die Herausgabe von Deliktsgut an den Geschädigten (Versicherung) bestätigte. Nicola Bianchi war in Kroatien nicht Prozessbeteiligter, weshalb er  nicht unmittelbar über das Verfahren informiert wurde.
  • Der Lohn von Herrn und Frau Bianchi hat sich über die Jahre – bis zum erwähnten Ereignis (die schwierige wirtschaftliche Lage der Kollektivgesellschaft) – nicht verändert. Der Lohn kann einem Drittmannstest standhalten.
  • Sie können grundsätzlich davon ausgehen, dass nur die im Sachverhalt bezifferten Schadensposten vor Handelsgericht geltend gemacht wurden.
  • Anmerkung: Sie dürfen fiktive Belege in den Schriften erwähnen, ohne sie wirklich einzureichen, beachten Sie jedoch, dass Sie nicht vom Sachverhalt abschweifen.

Wird eine Frage nicht konkret beantwortet, erachten wir den Grundsachverhalt als ausreichend klar. Wir weisen Sie zudem daraufhin, dass ab dem jetzigen Zeitpunkt keine inhaltlichen Fragen zum Fall mehr beantwortet werden.

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