Anerkennung
Die Anerkennung der Teilnahme am Swiss Moot Court wird von den Universitäten unterschiedlich gehandhabt. Unsere Tabelle verrät Euch, wie die Anerkennung an Eurer Universität geregelt ist. Für weitere Informationen meldet Euch direkt bei der angegebenen Kontaktperson.
Universität | schriftliche Runde | mündliche Runde | |
Bern | Bachelor: Teilnahme schriftliche Runde: Anrechnung als Falllösung (5 ECTS). Teilnahme schriftliche Runde und Absolvierung des Universität Bern Pre-Moot: Anrechnung als Falllösung (5 ECTS für die schriftliche Runde) und als Seminarleistung (5 ECTS für die Absolvierung der Universität Bern Pre-Moot Court). Master: Teilnahme schriftliche Runde und Absolvierung des Universität Bern Pre-Moot: Anrechnung als Seminararbeit (10 ECTS). | - | |
Basel | Bachelor und Master: Die Anerkennung erfolgt zumindest in Form eines Seminarscheins. Master: Darüber hinaus ist nach Absprache und bei Erbringen entsprechender Zusatzleistungen (individuelle Themenarbeit im Themenbereich des diesjährigen SMC von 20 bzw. 40 Seiten) auch der Erwerb von ECTS für eine kleine bzw. grosse Masterarbeit möglich. | - | |
Freiburg | Bachelor: 3 ECTS Proseminararbeit und 1 ECTS Spezialkredite ODER 4 ECTS Spezialkredite. Master: 4 ECTS Spezialkredite. | Bachelor und Master: Zusätzlich 4 ECTS. |
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Genf | Bachelor: 3 ECTS, sofern die Arbeit als genügend für die entsprechende Stufe erachtet wird. Master: 6 ECTS, sofern die Arbeit als genügend für die entsprechende Stufe erachtet wird. | - | |
Lausanne | Bachelor: Anerkennung als individuelle Arbeit (3 ECTS). Master : Anerkennung als individuelle Arbeit (2 ECTS). | Master : Zusätzlich 4 ECTS. |
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Luzern | Bachelor und Master: 5 ECTS. | Bachelor und Master: Zusätzliche 2 ECTS. |
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Neuenburg | Bachelor und Master: 4 ECTS, sofern die Arbeit als genügend für die entsprechende Stufe erachtet wird. | Bachelor und Master : Zusätzlich 4 ECTS, sofern die Arbeit als genügend für die entsprechende Stufe erachtet wird. |
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St. Gallen | Bachelor: Anrechnung im Wahlbereich (6 ECTS). BLE: Anrechnung als juristisches Wahlfach im Rahmen der Zusatzqualifikation «Lehrprogramm Recht für Law & Economics (LLE)» (6 ECTS). | - | |
UniDistance | Bachelor und Master: 4 ECTS, sofern die Arbeit als genügend für die entsprechende Stufe erachtet wird. | Bachelor: Zusätzlich 4 ECTS. Master: Zusätzlich 2 ECTS. |
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Zürich | Bachelor: Anrechnung als Bachelorarbeit (6 ECTS). Master: Anrechnung als Wahlmodul (6 ECTS). | Für die Teilnahme an der mündlichen Phase werden keine zusätzlichen ECTS angerechnet, die entsprechende Leistung wird jedoch bei der Benotung berücksichtigt. |