Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Reglement.
Bei zusätzlichen Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an info@swissmootcourt.ch.
Muss ich eine Mindestanzahl an Semestern in meinem Jus-Studium abgeschlossen haben, um am Swiss Moot Court teilzunehmen bzw. was sind die Anmeldevoraussetzungen?
Die Teilnahme steht allen an Schweizer Rechtsfakultäten immatrikulierten Studierenden offen. Einzige Voraussetzung ist, dass im Anmeldezeitpunkt der Master noch nicht abgeschlossen wurde (siehe Rz. 16 ff. des Reglements). Eine Mindestanzahl an abgeschlossenen Semestern wird nicht vorausgesetzt.
Beachten Sie jedoch in jedem Fall die Teilnahmevoraussetzungen Ihrer Universität, welche für die Anrechnung des Wettbewerbs an Ihr Studium massgebend sind.
Wie kann ich mich zum Wettbewerb anmelden?
Die Anmeldung erfolgt als Team (eine Anmeldung pro Team) von zwei bis vier Studierenden über das Kontaktformular auf unserer Website, welches zum Start der Anmeldungen pünktlich freigeschaltet wird (Rz. 24 ff. des Reglements).
Die Anmeldung zum Swiss Moot Court erfolgt unabhängig von der Anmeldung an der Universität. Für die Anrechnung der Teilnahme an Ihr Studium ist ausserdem eine Anmeldung an Ihrer Universität notwendig. Beachten Sie diesbezüglich die Voraussetzungen Ihrer Universität.
Kann ich mich als Einzelperson zum Wettbewerb anmelden?
Nein, die Anmeldung erfolgt im Team von zwei bis vier Studierenden (Rz. 19 des Reglements). Sollten Sie jedoch auf der Suche nach Teammitgliedern sein, dürfen Sie gerne via E-Mail (info@swissmootcourt.ch) mit uns Kontakt aufnehmen. Mit dieser Kontaktaufnahme stimmen Sie zu, dass wir Ihre Kontaktdaten (Name, E-Mailadresse und Sprachkenntnisse in Deutsch und Französisch) an die weiteren Einzelpersonen weitergeben, damit Sie anschliessend eigenständig ein Team bilden und sich gemeinsam über unser Anmeldeformular zum Wettbewerb anmelden können.
Der Swiss Moot Court bildet keine Teams, sondern übermittelt einzig die Kontaktdaten der Einzelpersonen. Für die anschliessende Kontaktaufnahme, Teambildung und Anmeldung zum Wettbewerb sind die Studierenden selbst verantwortlich. Mit der Kontaktaufnahme bzw. Weitergabe der Kontaktdaten seitens des Swiss Moot Courts besteht keine Garantie, dass ein Team zustande kommt.
Wann kann ich mich zum Wettbewerb anmelden?
Alle wichtigen Daten, insbesondere auch Tag und Uhrzeit des Starts der Anmeldefrist, finden sich unter folgendem Link.
Wann bin ich zum Wettbewerb angemeldet?
Ihre Teilnahme am Wettbewerb ist dann bestätigt, wenn Ihnen (nach dem Ausfüllen des Anmeldeformulars auf der Website und der Zahlung der Anmeldegebühr) Ihre persönliche Teamnummer zugestellt wird (Rz. 27 des Reglements). Die automatisch generierte Anmeldebestätigung nach dem Ausfüllen des Anmeldeformulars stellt insbesondere infolge der Teambeschränkung auf zwölf Teams pro Universität keine definitive Bestätigung der Teilnahme dar (Rz. 26 des Reglements).
Wie wird im Falle des Erreichens der Maximalbeschränkung von zwölf Teams pro Universität bestimmt, welche zwölf Teams zum Wettbewerb zugelassen sind?
Die Zulassung richtet sich nach dem chronologischen Eingang der Anmeldungen (Rz. 20 des Reglements).
Kann ich mich noch zum Swiss Moot Court anmelden, auch wenn meine Universität die Maximalbeschränkung an Teams bereits erreicht hat?
Nein, es ist nicht möglich, sich als Team einer Universität anzumelden, welche bereits die Maximalanzahl Teams erreicht hat. Es besteht jedoch die Möglichkeit sich mit Studierenden anderer Universitäten zum Wettbewerb anzumelden. Setzt sich ein Team aus Studierenden von verschiedenen Universitäten zusammen, entscheidet das OK, welcher Universität das Team zugerechnet wird.
Im Reglement (Rz. 44 und 81) wird erwähnt, dass die Rechtsschriften keine Hinweise enthalten dürfen, welche Rückschlüsse auf die Identität, Herkunftsuniversität oder eine andere örtliche Herkunft ermöglichen. Was bedeutet das?
Die Rechtsschriften dürfen keine Namen, Adressen oder Hinweise auf die Herkunftsuniversität der Studierenden oder eine andere örtliche Herkunft enthalten. Sie dürfen insbesondere nicht:
– Die Geschäftsadresse erwähnen, sofern Sie auf den Sitz Ihrer Awaltskanzlei verweisen.
– Den Namen der Stadt oder des Kantons erwähnen, wenn Sie Ort und Datum angeben.
– Die Anwaltsvollmacht eines kantonalen Anwaltsverbandes verwenden.
– In Ihrem Namen als Anwälte unterzeichnen oder Ihre Namen als Anwälte angeben.
Ersatzweise können Sie bspw. Ihre Namen durch “Team Nr. XXXX” und Ortsangaben durch die Bezeichnung “Adresse” ersetzen.
Diese Vorschriften betreffen selbstverständlich nur die Teammitglieder. Namen und Adressen, welche aus dem Sachverhalt hervorgehen, dürfen für die Falllösung verwendet und als solche in den Rechtsschriften genannt werden.
Wann werden die Ranglisten veröffentlicht?
Die Ranglisten der schriftlichen und mündlichen Runde werden nach Ende der Finalrunde auf der Website publiziert. Vorher werden keine exakten Platzierungen bekannt gegeben. Insbesondere stellt die Reihenfolge der Nennung der zwölf Teams, welche sich für die Mündlichrunde qualifiziert haben, keinen Hinweis auf die Platzierung der schriftlichen Phase dar.